Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für die Trainingscamps

Besondere Vertragsbedingungen für die Teilnahme an meinen (Christina Breuer (Veranstalterin)) Trainingscamps

1. Anmeldungen

a) Anmeldungen zu den Trainingscamps erfolgen über das Anmeldeformular. Die Anmeldung, auch die Online-Anmeldung ohne Unterschrift, ist verbindlich und verpflichtet zur Teilnahme.

Jeder Teilnehmer muss sich selbst anmelden.

b) Nach Anmeldung sind die vollständigen Gebühren bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Die Rechnungstellung erfolgt nach der Anmeldung automatisch über die Buchungsapp.

c) Erst mit Eingang dieses Rechnungsbetrages auf dem angegeben Konto erwirbt der/die TeilnehmerIn einen Anspruch auf einen Teilnahmeplatz. Anderenfalls bleibt die Veranstalterin berechtigt den Platz anderweitig zu vergeben! Die Anmeldung gilt ausschließlich für den auf der Anmeldung genannten Zeitpunkt und ist nicht auf andere Termine übertragbar.

2. Rückerstattung der Lehrgangsgebühren in besonderen Fällen

a) Eine Abmeldung kann per E-Mail vorgenommen werden. Sie bedarf der Schriftform. Erfolgt sie 6 Wochen vor Beginn, kann kostenfrei storniert werden.

b) Erfolgt die Abmeldung bis spätestens 6 Wochen vor Beginn des Trainingscamps, so ist die Veranstalterin berechtigt 40% der Lehrgangsgebühr als Bearbeitungs- und Freihaltegebühr zu berechnen.

c) Erfolgt die Abmeldung zwischen der 6. und 2. Woche vor Lehrgangsbeginn, so ist die Veranstalterin berechtigt 50% der Lehrgangskosten als Bearbeitungs- und Freihaltegebühr zu berechnen. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Veranstalterin den Teilnahmeplatz bis zur Kündigung für den/die TeilnehmerIn freihält und in der Regel nicht kurzfristig vergeben kann.

d) Im Falle einer späteren Abmeldung ist die volle Gebühr zu entrichten.

e) Dem Teilnehmer bleibt es freigestellt, einen Ersatzteilnehmer für seinen Teilnahmeplatz zu benennen, wenn dieser die Lehrgangsvoraussetzungen erfüllt. In persönlicher Absprache ist es möglich sich auf Alternativen, wie ein Leihpferd etc. zu einigen.

3. Sonstige Bestimmungen

a) Mündliche Nebenabreden sind unwirksam
b) Erfüllungsort ist das Ausbildungszentrum Hello-Horses, Büchenerstraße 33, 21514 Bröthen